Psychosoziale Prozessbegleitung

Psychosoziale
Prozess-
begleitung

Psychosoziale
Prozess-
begleitung

PROZESSBEGLEITUNG DURCH AUSGEBILDETE FACHKRÄFTE

Menschen, die Opfer schwerer Straftaten geworden sind oder deren nahe Verwandte, können psychosozial betreut und unterstützt werden. Ziele sind die Stärkung der Aussagefähigkeit für den Strafprozess und die Abmilderung der Folgen der Verletzungen durch die Straftat während des Prozesses. Fortis e.V. bietet im Landkreis Böblingen Unterstützung im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung an.

Die psychosoziale Prozessbegleitung muss bei Gericht beantragt und bewilligt werden und wird von speziell ausgebildeten Fachkräften – unabhängig von den Gerichten – geleistet.
 

Leistungen

  • Sie erhalten Informationen über den Ablauf des Strafverfahrens.
  • Wir begleiten bei Aussagen gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft.
  • Wir begleiten während der gesamten Gerichtsverhandlung.
  • Wir führen Reflexionsgespräche im Anschluss an die Verhandlung.
  • Wir vermitteln bei Bedarf in weiterführende Hilfen.

Weiterführende Informationen Sie beim Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg 

Begleitung durch Fachkräfte

Kontakt

Friedrich-List-Straße 62

71032 Böblingen

Telefon 07031 20425-0

Telefax 07031 20425-25

straffaelligenhilfe@fortis-ev.org

Ihr Weg zu uns

Öffentliche Verkehrsmittel
Mit der S-Bahn (S 1) zum Bahnhof Böblingen. Zu Fuß links gehen Sie der Talstraße entlang bis zum Kreisverkehr. Sie biegen rechts ab in die Wolfgang-Brumme-Allee und gehen bis zum nächsten Kreisverkehr. Hier biegen Sie links in die Friedrich-List-Straße ab, auf der linken Straßenseite befinden sich die Nummer 64 (Wohnungslosenhilfe) und die Nummer 62 (Straffälligenhilfe). 

 

Auto
Von der A 81, Ausfahrt Böblingen/Sindelfingen kommend der Beschilderung Richtung Böblingen folgen. Unter der Eisenbahnbrücke hindurch fahren, am zweiten Kreisverkehr die zweite Ausfahrt links in die Friedrich-List-Straße nehmen.

 

Parken
Im Umkreis des Hauses gibt es eine beschränkte Anzahl an gebührenpflichtigen Parkplätzen.

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Gespräche im geschützten Raum