Unterstützen
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GELDSPENDEN
Sie haben die Möglichkeit, unsere wichtigen sozialen Aufgaben für Menschen mit psychischer Erkrankung, Abhängigkeitserkrankung, für wohnungslose Menschen und Menschen, die straffällig waren, mit einer Geldspende zu unterstützen.
Dabei hilft jeder Betrag und kommt direkt den hilfebedürftigen Menschen zugute.
Fortis e.V. ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Für steuerliche Belange stellen wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung aus.
Bitte teilen Sie im Verwendungszweck diese Mindestangaben mit: Straße, Hausnummer, Postleitzahl
KONTODATEN
Kreissparkasse Böblingen
Fortis e.V.
IBAN DE62 6035 0130 0001 9299 15
BIC BBKRDE6BXXX
SACHSPENDEN
In der Tagesstätte der Wohnunglosenhilfe sind Sachspenden grundsätzlich willkommen.
Je nach Jahreszeit und Besucherinnen und Besuchern in der Tagesstätte ändert sich der Bedarf an Sachspenden.
Bitte fragen Sie deshalb vorab telefonisch an, welche Bedarfe derzeit vorhanden sind. In diesem Gespräch klären wir auch gerne den Übergabetermin.
Anschrift
Friedrich-List-Straße 64 , EG
71032 Böblingen
Telefon 07031 226649
Telefax 07031 222690
tagesstaette-wlh@fortis-ev.orgÖffnungszeiten
Montag | 09:30 bis 13:00 Uhr |
Dienstag | 09:30 bis 16:30 Uhr |
Mittwoch | 09:30 bis 16:30 Uhr |
Donnerstag | 09:30 bis 16:30 Uhr |
Freitag | 09:30 bis 16:30 Uhr |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Ihr Weg zu uns
Öffentliche Verkehrsmittel
Mit der S-Bahn (S 1) zum Bahnhof Böblingen. Zu Fuß links gehen Sie der Talstraße entlang bis zum Kreisverkehr. Sie biegen rechts ab in die Wolfgang-Brumme-Allee und gehen bis zum nächsten Kreisverkehr. Hier biegen Sie links in die Friedrich-List-Straße ab, auf der linken Straßenseite befinden sich die Nummer 64 (Wohnungslosenhilfe) und die Nummer 62 (Straffälligenhilfe).
Auto
Von der A 81, Ausfahrt Böblingen/Sindelfingen kommend der Beschilderung Richtung Böblingen folgen. Unter der Eisenbahnbrücke hindurch fahren, am zweiten Kreisverkehr die zweite Ausfahrt links in die Friedrich-List-Straße nehmen.
Parken
Im Umkreis des Hauses gibt es eine beschränkte Anzahl an gebührenpflichtigen Parkplätzen.